Botox-Behandlung – Präzision, Natürlichkeit und medizinische Kompetenz
Die Behandlung mit Botulinumtoxin (Botox) ist heute eine der bewährtesten und vielseitigsten Methoden in der modernen ästhetischen und medizinischen Medizin. Richtig angewendet, sorgt sie für ein frisches, entspanntes Erscheinungsbild – und kann zugleich gezielt medizinische Beschwerden lindern.
Ästhetische Anwendungen
Im ästhetischen Bereich wird Botox eingesetzt, um mimisch bedingte Falten sanft zu glätten, ohne die natürliche Ausstrahlung zu verändern. Dazu zählen unter anderem:
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Zornesfalten
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Stirnfalten
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Krähenfüße (Augenfalten)
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feine Linien im Nasen- und Mundbereich
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sanfte Augenbrauenanhebung
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Reduktion eines überaktiven Kinns oder Gummy Smiles
Das Ziel ist stets ein harmonisches, natürlich wirkendes Ergebnis, bei dem Ihre individuelle Mimik erhalten bleibt.
Medizinische Anwendungen
Botox ist weit mehr als ein ästhetisches Präparat. In der Medizin wird es seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt, z. B. bei:
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Migräne und Spannungskopfschmerzen
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Zähneknirschen (Bruxismus)
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starkem Schwitzen (Hyperhidrose)
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muskulären Verspannungen im Kiefer-, Nacken- oder Schulterbereich
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bestimmten Muskelspasmen
Die Behandlung kann hier nicht nur Symptome lindern, sondern die Lebensqualität deutlich verbessern.
Transparente Abrechnung – fair & individuell
Ein besonderer Vorteil unserer Praxis ist die Abrechnung pro Einheit und nicht pauschal nach Regionen.
Sie zahlen 6,50 Euro (netto, entspricht mit 19% MwSt 7,73 Euro) pro Einheit, exakt angepasst an Ihren tatsächlichen Bedarf.
Zum Beispiel Glabella („Zornesfalte“) mit 5 Injektionspunkten a 4 Einheiten Botox = €130 Euro netto, 154,70 Euro brutto. Im Beratungsgespräch werden die konkreten Punkte und der individuelle Bedarf, ggf. weniger Injektionsstellen mit weniger Einheiten („Baby-Botox“) festgelegt.
Es wird zusätzlich eine Grundleistung gemäß GOÄ nach Ziffer 1, 5 und 70 jeweils zum einfachen Satz, was eine netto Gesamtsumme von 11,65 € berechnet.
Sie erhalten eine Rechnung mit vollständig aufgelisteten Kosten und ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bei fehlender medizinischer Indikation („Wunschbehandlung“) ist eine Erstattung durch die Krankenkasse nicht möglich und es muss eine Mehrwertsteuer von 19% abgerechnet und ausgewiesen werden.
Das bedeutet für Sie:
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maximale Transparenz
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individuelle Dosierung statt Standardpakete
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keine Über- oder Unterbehandlung
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faire und nachvollziehbare Kosten
Beratung & Sicherheit
Jede Botox-Behandlung beginnt mit einer ausführlichen persönlichen Beratung. Dabei klären wir Ihre Wünsche, medizinischen Voraussetzungen und erstellen ein maßgeschneidertes Behandlungskonzept – sicher, präzise und auf höchstem fachlichem Niveau.
Für die Behandlung vereinbaren wir einen weiteren Termin nach einer ausreichenden Bedenkzeit (gesetzlich vorgeschrieben mindestens 1 Woche).
Natürlich schön. Medizinisch sinnvoll. Transparent abgerechnet.